Mangrovia e.U
Stefan Beyer, MSc
UID: ATU57140169, FN: 380122d
AT-1140 Wien, Hüteldorferstraße 253
Angebote sind freibleibend. Aufträge sind erst dann rechtskräftig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder eine Akontozahlung auf unserem Bankkonto eingelangt ist. Durch
Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die hier angeführten Bedingungen an.
Wir sind berechtigt, ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Kaufabschluss begründete Zweifel über die Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen und er dem Verlangen nach
Sicherheitsleistungen nicht nachkommt. Bestehen Zweifel, dass Produkte seitens der Urproduzenten nicht oder nicht rechtzeitig geliefert werden können, behalten wir uns vor, auch nach
einer Auftragserteilung ein adäquates Ersatzprodukt einzusetzen.
Bei Erstgeschäften und Großaufträgen behalten wir uns vor, die Erbringung einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Bankgarantie vor der Auslieferung der Waren, einzufordern. Ein Skonto kann
vereinbart werden.
Unsere Rechnungen sind – falls nicht vorab anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden die banküblichen
Verzugszinsen und Spesen verrechnet.
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle eines Konkurses haben wir das Recht auf Aussonderung.
Wetterkatastrophen wie Hagel, Überschwemmungen, Frost etc., Fälle höherer Gewalt und unvorhergesehene Betriebsstörungen entbinden uns, auch bei bestätigten Aufträgen, der Lieferpflicht.
Die Vereinbarung einer festen Anlieferungsstunde ist nicht zulässig. Für eine verspätete Anlieferung können wir nicht haftbar gemacht werden. Sind seitens der Hersteller Systemkomponenten
nicht lieferbar, behalten wir uns vor eine adäquate Komponentenänderung anzubieten bzw. die Lieferzeit zu verlängern. Unsere gelieferten Waren sind bis zur Abladestelle versichert. Ein
darüber hinaus gehender Versicherungsschutz ist eigens zu vereinbaren.
Durch die Installation einer PV-Anlage auf einem bestehenden Gebäude werden die bisherigen Gebäudebelastungen (z.B Schnee/Wind) oder das bisherige Gebäudetragsystem verändert. Zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden ist es erforderlich, eine Überprüfung der bestehenden Gebäudestatik durch einen fachkundigen Bauingenieur vornehmen zu lassen. Hierbei sind die aktuell gültigen Regeln der Bautechnik zu beachten. Bei Nichtprüfung der Gebäudestatik könnte es im ungünstigsten Fall zu einem Versagen der Gebäudetragkonstruktion kommen. Wir weisen darauf hin, dass der Lieferant und Errichter der PV-Anlage für ein etwaiges Versagen der Gebäudestatik nicht haftet.
Wir weisen betreffend einer bestellten Photovoltaik-Anlage ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber für eine vorhandene baurechtliche-und anlagenrechtliche Genehmigung, einen bestätigten Netzzugang und einen bestätigten Stromliefervertrag verantwortlich zeichnet.
Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, erkennbare Mängel sind spätestens am 5. Werktag nach Erhalt schriftlich geltend zu machen. Für rechtzeitig nachgewiesene Mängel haften wir bis zur Höhe des für die betreffende Ware berechneten Betrages, eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Waren und Materialien werden nur nach gesonderter Vereinbarung und Überprüfung zurückgenommen. Es ist unser schriftliches Einverständnis einzuholen. Wir verrechnen eine Manipulationsgebühr von 10 % des Warenlieferwertes.
Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen, auch wenn ein Vertragsteil seinen Sitz, Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien